Berufliche Rehabilitation
Sie interessieren sich für eine Rehabilitation, wir helfen Ihnen!
Eine berufliche Rehabilitation wird bei Rehabilitationsträgern als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben benannt.
Rehabilitationsträger (Kostenträger) können die Agentur für Arbeit, das JobCenter, die Rentenversicherung oder auch die Unfallversicherung sein.
Welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und richtet sich u.a. nach der Ursache der verminderten Arbeitsfähigkeit (z.B. Arbeitsunfall) und nach dem Umfang von zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gerne klären wir für Sie, wer Ihr Ansprechpartner ist und Beantragen mit Ihnen eine Förderung.
Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (auch genannt berufliche Rehabilitation) umfassen z.B.:
- Eignungsfeststellungs- und Diagnoseverfahren
- besondere Zuschüsse für Arbeitgeber bei Einstellung in Ausbildung oder Arbeit
- Berufliche Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung) in besonderen Einrichtungen, die auf die gesundheitliche Situation angemessen eingehen können.
Was ist das Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitung
- Leistungen zur beruflichen Weiterbildung und Trainings
- Leistungen im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Situationsstellungen beseitigen oder mildern, die auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.
Die erforderlichen Hilfen sollen dazu beitragen die Erwerbsfähigkeit der Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern oder wiederherzustellen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden durch die Agenturen für Arbeit oder weitere Bedarfsträger (Kostenträger) nur auf Antrag gewährt. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Unsere Angebote sind von der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, den Berufsgenossenschaften, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anerkannt.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Lebenssituation passend in Angebot und Umfang.
- Wir begleiten Sie vor Beginn (Beratung und Antragstellung), während der Leistung, bis hin zum Abschluss. Wir arbeiten seit nunmehr 40 Jahren mit der regionalen Wirtschaft, sowohl in Kombination (Praktika und Stellenbesetzung), wie auch im Bedarfsaustausch und können somit passend zu Ihrer Situation Arbeitsangebote eröffnen. Durch gezielte Hilfestellungen, Coachings und Qualifizierungen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen berufliche Perspektiven und erhöhen die Chancen für Ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben.
- Wir arbeiten als Menschen, mit Menschen, für Menschen. Sie werden daher von erfahrenen Coaches und Trainern mit hoher Fach- und Methodenkompetenz empathisch begleitet.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten beraten.