Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ist seit 2019 in Kraft und wurde seither zweimal erweitert. Es ermöglicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße – eine geförderte Weiterbildung, wenn ihre Tätigkeit vom digitalen oder allgemeinen Strukturwandel betroffen ist oder sie sich für einen Engpassberuf qualifizieren möchten.

Was wird gefördert?
Die Agentur für Arbeit kann die Lehrgangskosten anteilig oder vollständig übernehmen und Ihrem Unternehmen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Größe Ihres Betriebs. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst, bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfindet und über eine kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgeht.

Wie stellen wir den Antrag?
Der Antrag wird von Ihnen als Arbeitgeber gemeinsam mit dem/der Beschäftigten beim Arbeitgeber-Service Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit gestellt – immer vor Beginn der Weiterbildung. Wir beraten Sie gerne zu passenden Qualifizierungen bei Donner + Partner und unterstützen Sie bei der Antragsvorbereitung.

Verbindliche Auskunft zu Förderhöhe und -voraussetzungen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (Hotline 0800 4555520).

Wie funktioniert die Förderung?

Neu seit 2024: das Qualifizierungsgeld
Seit dem 1. April 2024 ergänzt das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) das Qualifizierungschancengesetz um eine Lohnersatzleistung. Es richtet sich an Betriebe, bei denen der Strukturwandel einen wesentlichen Teil der Belegschaft betrifft (mindestens 20 % bei 250 und mehr Beschäftigten, 10 % bei kleineren Betrieben), und erfordert eine Betriebsvereinbarung oder einen entsprechenden Tarifvertrag. Während der Weiterbildung erhalten die Beschäftigten bis zu 67 % ihres wegfallenden Nettoentgelts – finanziert über die Agentur für Arbeit.

Der Unterschied zum Qualifizierungschancengesetz: Das Qualifizierungschancengesetz übernimmt vor allem die Lehrgangskosten einzelner Beschäftigter. Das Qualifizierungsgeld ersetzt den Lohn während einer strukturwandelbedingten Weiterbildung, wenn ein größerer Teil der Belegschaft betroffen ist. Beide Instrumente lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen kombinieren.

Ob Ihr Unternehmen für das Qualifizierungsgeld, das Qualifizierungschancengesetz oder eine Kombination beider Instrumente infrage kommt, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen und dem Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit.