Bildungszeit (Baden-Württ.)
Was ist Bildungszeit?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung (Bildungszeit). Wenn Sie diesen Anspruch nutzen wollen, gibt es einige Anforderungen zu beachten. Donner + Partner ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannter Träger zur Durchführung von Seminaren nach dem Bildungszeitgesetz. Nehmen Sie einfach Kontakt mit einem Donner + Partner Standort in ihrer Nähe auf und fragen Sie nach passenden Bildungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Bildungszeit. Wir beraten Sie gerne.
Wer hat Anspruch auf Bildungszeit?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg,
- Beamtinnen und Beamte im Sinne des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg,
- Studierende der DHBW und Auszubildende, allerdings beschränkt auf politische Weiterbildung und die Qualifizierung für bestimmte Ehrenämter.
Welche Weiterbildungen sind möglich?
- Berufliche und politische Weiterbildung,
- Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in bestimmten Bereichen des Ehrenamts,
- längerfristige Aufstiegs- und Anpassungsfortbildungen,
- Politische Weiterbildung nur zur Befähigung zur Teilhabe und Mitwirkung am politischen Leben, keine allgemeinen gesellschaftspolitischen Themen.
Welche Einschränkungen und Fristen gibt es?
- maximal 5 Tage Bildungszeit pro Jahr (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig) – nicht übertragbar auf Folgejahre.
- Das Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens zwölf Monaten bestehen.
- Der Antrag muss 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden.
- Der Arbeitgeber darf betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen.
- Der Arbeitgeber kann Bildungszeit ablehnen, in Kleinstbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten oder wenn schon mind. 10 % des im Betrieb bestehenden Anspruchs auf Bildungszeit genehmigt wurde.