Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Bezug von Arbeitslosengeld II. Je nach Ausstellungsart des Gutscheins können Sie Donner + Partner beauftragen, Sie bei Ihrer Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung zu unterstützen. In dem Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt und eine Förderzusage erteilt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Agentur für Arbeit, Ihnen entstehen keinerlei Kosten!

Wo bekommen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Er wird Ihren Anspruch prüfen. Liegen die Voraussetzungen zur Förderung vor, bekommen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgehändigt.
Jetzt müssen Sie handeln: Rufen Sie uns an oder kommen Sie persönlich vorbei!
Bitte beachten Sie, dass Sie nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins die Möglichkeit haben, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei uns einzureichen bzw. die Ihnen darin zugesicherte Leistung zu erhalten.

Wie nutze ich meinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) optimal?

Nehmen Sie möglichst schnell Kontakt mit uns auf. In unserem Standortverzeichnis finden Sie sicherlich eine unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe.
Rufen Sie uns an – wir sind Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung behilflich und unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Thema Arbeitssuche!