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Meldungen nach dem Hinweisgeber Schutzgesetz

Wir legen großen Wert auf Integrität, Transparenz und das Wohlergehen unserer Mitarbeiter. Um sicherzustellen, dass interne Verstöße gegen Vorschriften, Richtlinien oder ethische Standards frühzeitig erkannt und korrigiert werden können, haben wir das Hinweisgeber Schutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Gesetz, implementiert.

Aber was genau ist das Hinweisgeber Schutzgesetz und wie funktioniert es in unserem Unternehmen?

Das Hinweisgeber Schutzgesetz ermöglicht es unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern, Verstöße offen gegenüber speziell bestimmten Ansprechpartnern zu melden. Als Unternehmen sind wir verpflichtet, diesen Hinweisen nachzugehen und sicherzustellen, dass die gemeldeten Anliegen gründlich und fair behandelt und anschließend angemessene Maßnahmen ergriffen werden.

Die Einführung dieses Schutzgesetzes hat mehrere Vorteile für unsere Mitarbeiter. Erstens ermöglicht es ihnen, Bedenken in einem geschützten Umfeld zu äußern, ohne Befürchtungen vor negativen Konsequenzen haben zu müssen. Zweitens trägt es dazu bei, die Integrität und den Ruf unseres Unternehmens zu wahren, indem es sicherstellt, dass potenzielle Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden können. Drittens fördert es darüber hinaus eine Kultur der Offenheit und des Vertrauens, indem es Mitarbeitern die Gewissheit gibt, dass ihre Stimme gehört wird.

Um sicherzustellen, dass das Hinweisgeber Schutzgesetz effektiv umgesetzt wird, haben wir einen Hinweisgeberschutz Beauftragten ernannt. Dieser stellt sicher, dass alle eingehenden Hinweise sorgfältig geprüft, vertraulich behandelt und angemessen untersucht werden. Wir garantieren unseren Mitarbeitern außerdem, dass ihnen keine Nachteile entstehen, wenn sie Verstöße melden.

Falls Sie Bedenken oder Beobachtungen haben, die Sie gerne melden möchten, steht Ihnen unser Hinweisgeberschutz Beauftragter zur Verfügung. Sie können Ihre Hinweise vertraulich per E-Mail oder Telefon übermitteln, sich persönlich über das Kontaktformular an ihn wenden.

Wir sind fest davon überzeugt, dass das Hinweisgeber Schutzgesetz ein wichtiges Instrument ist, um die Integrität unserer Unternehmenskultur zu wahren und sicherzustellen, dass wir alle gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien einhalten. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und uns dabei zu unterstützen, ein ethisches und verantwortungsbewusstes Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen in Donner + Partner und dafür, dass Sie uns bei der Einhaltung unserer Prinzipien unterstützen.

Thomas Dendrinos

Thomas Dendrinos

Beauftragter nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

E-Mail: meldestelle@donner-partner.eu

Telefon: 07151 951-216

Kontaktformular

Sie können uns jederzeit über dieses Formular einen Hinweis auf Fehlverhalten oder Verstöße (z.B. gegen gesetzliche Regelungen oder Vorschriften, Richtlinien oder ethische Standards) senden. Die Meldung kann komplett anonym erfolgen, d.h. Sie müssen keine persönlichen Daten angeben. Beachten Sie bitte, dass wir Sie in diesem Fall nicht über den Verlauf oder Ausgang des Verfahrens informieren können. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren telefonischen Kontakt übermitteln, werden wir Sie ggf. zur weiteren Sachverhaltsaufklärung oder zur Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens kontaktieren.

In jedem Fall wird Ihre Meldung vertraulich behandelt. Ihr Hinweis wird ausschließlich durch den zuständigen Mitarbeiter ggf. unter Hinzuziehung weiterer Personen und Dritter, die für die Bearbeitung des Hinweises zwingend erforderlich sind, bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des Kontaktformulars für Hinweisgeber optional ist und dass es keine Konsequenzen für Mitarbeiter hat, die das System nicht nutzen. Sie können uns jederzeit auf einem anderem Wege kontaktieren (z.B. per Telefon oder E-Mail). Darüber hinaus wird eine gutgläubige Nutzung des Systems, selbst wenn sich die übermittelten Tatsachen später als unrichtig erweisen oder nicht befolgt werden, nicht mit (disziplinarischen) Sanktionen geahndet. Dies gilt nicht, wenn unrichtige Tatsachen vorsätzlich übermittelt wurden (z.B. um eine Person zu diffamieren).

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  Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Angaben aus dem obigen Kontaktformular zur Bearbeitung meines Anliegens bei Donner + Partner erhoben und verarbeitet werden. Meine Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung meiner Anfrage gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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