EDV-Service
EDV-Fernbetreuung
Mit diesem Service können Sie zur Problembehebung einem Spezialisten der EDV-Abteilung direkten Zugriff auf Ihren PC ermöglichen. Der Fernbetreuungs-Zugang erfolgt dabei über eine verschlüsselte Internetverbindung.
Bitte klicken Sie nach telefonischer Rücksprache mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer aus der EDV-Abteilung auf den folgenden Button:
Software für DATEV-Seminare
Wenn Sie an einem unserer Seminare zu Software der DATEV eG teilnehmen, benötigen Sie ein spezielles Programm zum Zugriff auf unseren Server. Dies können Sie hier herunterladen, führen das Programm aus und nach kurzer Zeit startet das Programm. Sie können sich dann mit Ihren persönlichen Benutzerdaten anmelden, die Sie vom Dozenten Ihres Seminars erhalten.
EDV-Abteilung
Wir sind für Sie da
Die EDV-Abteilung hat ihren Sitz in der Unternehmenszentrale in Waiblingen und besteht derzeit aus acht festangestellten Mitarbeitern:
- Thomas Roß (IT-Leiter)
- Edith Klopfer (IT-Projektleiterin)
- Markus Burgbacher (IT-Systemkaufmann)
- Frank Gustke (Fachinformatiker Systemintegration)
- Felix Schumacher (Fachinformatiker Anwendungsentwicklung)
- Andreas Donner (Fachinformatiker Anwendungsentwicklung)
- Marek Bigos (PC- und Netzwerkfachkraft (IHK))
- Vsevolod Zhdanov (Bachelor of Computer Engineering (UA))
Außerdem können wir bei Bedarf auf ein Netzwerk aus externen Dienstleistern zugreifen, um schnell Probleme lösen zu können.
Unsere Aufgaben
- Betrieb der gesamten IT-Infrastruktur in der Zentrale und den Geschäftsstellen in Baden-Württemberg,
- Beratung der Fachverantwortlichen aller Unternehmen der D+P-Gruppe bundesweit in EDV-Fragen,
- Administration und Weiterentwicklung der intern eingesetzten Verwaltungssoftware,
- Fehleranalyse und Problemlösung bei technischen Fragen der Mitarbeiter
Kontakt:
E-Mail: edvsupport@donner-partner.de
Telefon: 07151 951-112
Aushangpflichtige Gesetze
Die aushangpflichtigen Gesetze informieren die Arbeitnehmer eines Betriebes über ihre Rechte. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften in unterschiedlichen Gesetzen. Die Arbeitnehmer sind darüber in Kenntnis zu setzen.

